CTC richtet externe Meldestelle nach Hinweisgeberschutzgesetz ein
Das CTC verfügt ab sofort über eine externe Meldestelle gemäß den Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes. Wie zahlreiche Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen bietet das CTC damit Beschäftigten sowie weiteren nach dem Gesetz geschützten Personen die Möglichkeit, Hinweise auf mögliche Rechtsverstöße vertraulich und auf Wunsch auch anonym zu melden.
Ziel der Meldestelle ist es, potenzielle Missstände frühzeitig zu erkennen, Schäden abzuwenden und aus Fehlern zu lernen. Sie trägt damit zu Transparenz, Integrität und einer verantwortungsvollen Organisationskultur bei.
Die externe Meldestelle wird von Rechtsanwalt Lorenz Mayr und Sozialpädagogin Kathrin Koob betreut. Hinweise können über das Meldeportal via Meldeformular, per E-Mail an koob@ihr-hinweis.de oder mayr@ihr-hinweis.de sowie telefonisch unter 030 69809070 abgegeben werden.
Weitere Informationen zum Verfahren und zur Nutzung der Meldestelle finden Sie unter www.ihr-hinweis.de bzw. der Unterseite “Vertrauensstelle für Hinweisgebende“. Alternativ besteht die Möglichkeit, die externe Meldestelle des Bundesjustizamtes zu nutzen.
Wichtig ist: Die Meldestelle dient nicht der Klärung allgemeiner Meinungsverschiedenheiten oder alltäglicher Konflikte am Arbeitsplatz. Nach dem Hinweisgeberschutzgesetz werden insbesondere Hinweise auf Straftaten sowie bestimmte bußgeldbewehrte Verstöße bearbeitet. Voraussetzung ist zudem, dass die gemeldeten Sachverhalte im Zusammenhang mit einer beruflichen Tätigkeit oder deren Anbahnung stehen.

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Die externe CTC-Meldestelle wird von Rechtsanwalt Lorenz Mayr und Sozialpädagogin Kathrin Koob betreut.

